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Der Filmverleih der HFF München

Unser analoges Filmlager eröffnet einen Zugang zum Gedächtnis der HFF. Die rund 1300 gelagerten Filmkopien erfassen und spiegeln die Geschichte der HFF von 1967 bis heute wider. Die Sammlung umfasst Filmgattungen von Dokumentarfilm über Spielfilm bis hin zum Experimentalfilm. Im Filmverleih der HFF steht ein Teil der HFF-Filme für die nichtkommerzielle Nutzung zur Verfügung. Das filmische Gedächtnis ist dabei nicht verstaubt, sondern erstrahlt immer wieder in neuem Glanz.

Bestellung der Filmkopien & Vorführgenehmigung

Für eine verbindliche Filmbestellung und/oder Vorführungsgenehmigung senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular per E-Mail an filmverleih@hff-muc.de.

Downloadmaterial:

Antragsformular (und Datenschutzhinweis)

FAQs

Die häufigsten Fragen rund um den Filmverleih haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.

 

Für welche Zwecke kann ich die Filmkopien der HFF ausleihen?

Wir bieten 16mm und 35mm Filmkopien ausschließlich für den nichtkommerziellen Verleih an. Wenn Sie die Filmkopie zum Zwecke der Digitalisierung ausleihen möchten, so sprechen Sie uns bitte konkret darauf an. In jedem Fall, müssten Sie uns nach Abschluss der Digitalisierung ein Digitalisat zukommen lassen.

Wer ist zur Ausleihe berechtigt?

Beschäftigte der HFF sind zur Ausleihe zugelassen. Für Forschungs- und Lehrzwecke können Sie direkt bei uns analoge Filme aus dem Verleihbestand bestellen.

HFF-Absolventen (Alumni*innen) dürfen ihre eigenen HFF-Filme ausleihen.

Filmkopien aus unserem Verleihbestand können auch an Festivals, Filmmuseen, Veranstalter und Bildungseinrichtungen ausgeliehen werden.

Kann die HFF mir sämtliche Nutzungsrechte für die beantragte Nutzung des HFF-Films einräumen?

In den meisten Fällen wird die HFF bei Ihrer Anfrage leider nicht abschließend klären können, ob alle Rechte für den Film tatsächlich bei der Hochschule liegen. Dies gilt vor allem für ältere Produktionen. Soweit bei der HFF im Zusammenhang mit der Herstellung des angefragten Films originär Rechte, insbesondere Leistungsschutzrechte, entstanden sind, erteilt die HFF nicht-exklusiv für die beantragte Nutzung die Erlaubnis. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, vor der Nutzung des Films selbst eine umfassende Klärung der Rechte vorzunehmen und alle erforderlichen Rechte Dritter einzuholen, die für die beantragte Nutzung erforderlich sind. Des Weiteren haben Sie die HFF von allen Rechten Dritter freizustellen, die gegebenenfalls gegen die HFF aufgrund der beantragten Nutzung geltend gemacht werden. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz diejenigen Kosten, die der HFF durch die erforderliche Rechtsverteidigung/-verfolgung entstehen.

Darf ich das Originalnegativ ausleihen?

Alle in der HFF gelagerten Filme sind Vorführkopien, keine Negative. Wenn Sie auf das Originalnegativ des HFF-Films und/oder die Original-Tonmischung im Bundesarchiv zugreifen möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Genehmigung von der HFF. Bitte senden Sie uns das ausgefüllten Antragsformular per E-Mail zu, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

Wie lange im Voraus muss ich die Filmkopie reservieren und bestellen?

Bitte bestellen Sie die Filmkopie mindestens 6 Wochen vor dem Vorführungstermin.

Wie lange kann ich das Filmmaterial entleihen?

Für jede ausgeliehene Filmkopie gelten spezifische Leihfristen. In der Regel muss die Filmkopie spätestens zwei Wochen nach der letzten Vorführung oder nach Abschluss der Digitalisierung zurückgegeben werden. In bestimmten Fällen kann jedoch eine längere Leihfrist vereinbart werden.

Kann ich die vorbestellte Filmkopie vor Ort abholen?

Selbstverständlich können Sie die bestellte Filmkopie nach vorheriger Terminvereinbarung auch am Bernd-Eichinger-Platz 1 abholen. Bitte vergessen Sie nicht, bei der Abholung Ihren Personalausweis mitzubringen.

Kann ich Filmkopien per Fernleihe bestellen?

Innerhalb der EU können Sie die Filmkopien aus unserem Verleihbestand per Fernleihe bestellen. Der Entleiher verpflichtet sich, die Kosten für den Hin- und Rücktransport einschließlich der Transportversicherung zu tragen. Sobald Sie den Leihvertrag und die Nutzungsvereinbarung mit uns abgeschlossen haben, werden wir dann unverzüglich den Versand des Filmmaterials in die Wege leiten.

Wie wird das Filmmaterial vor Beschädigungen während des Versands geschützt?

Bei der Vorbereitung der Filmkopien für den Versand werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Beschädigungen während des Versands zu vermeiden. Die Filmkopien werden in den Schutzbehältern fachgerecht verpackt. Um möglichen Schäden durch Feuchtigkeit oder Flüssigkeiten vorzubeugen, werden die Filmrollen oft in wasserdichte Tüten verpackt. Dies bietet zusätzlichen Schutz, falls die Umgebung während des Transports feucht wird.

Was sollte ich tun, wenn eine Filmkopie während des Versands beschädigt wird?

Wenn eine Filmkopie während des Versands beschädigt wird oder verloren geht, ist es notwendig, dies unverzüglich dem HFF-Filmverleih mitzuteilen. Das Risiko für eine Beschädigung oder den Verlust der Filmkopie beim Versand trägt der Entleiher. Im Regelfall greift bei einer Beschädigung oder dem Verlust der Filmkopie beim Versand die abzuschließende Transportversicherung. Sollte der Schaden höher sein, als der versicherte Betrag, haftet der Entleiher für den darüberhinausgehenden Schaden.  Gegebenenfalls kann Ihnen in diesem Fall eine weitere Kopie übersandt werden, wenn eine solche in unserem Filmlager vorhanden ist. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Bitte beachten Sie auch, dass der Filmverleih der HFF keine Haftung für das rechtzeitige Eintreffen der Filmkopien übernimmt.

Wer ist verpflichtet, das Filmmaterial während des Transports und der Vorführung zu versichern?

Der Entleiher ist verpflichtet, eine ausreichende Versicherung des Filmmaterials am Spielort sowie eine Transportversicherung für die Rücklieferung abzuschließen. Die anfallenden Kosten werden vom Entleiher getragen.

Die Transportversicherung für die Anlieferung wird vom Filmverleih der HFF abgeschlossen, bevor das Filmmaterial das HFF-Filmlager verlässt. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung gehen aber zu Lasten des Empfängers.

 

Für weitere Informationen zu analogen Filmen melden Sie sich bitte bei uns.