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Bewerbung

  • Allgemeines

    Die HFF München nimmt zum Wintersemester 2024/2025 Studierende in folgenden Studiengängen auf:

    • Regie für Kino- und Fernsehfilm (Abt. III)
    • Regie für Kino- und Fernsehfilm / Schwerpunkt Montage (Abt. III/M)
    • Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik (Abt. IV)
    • Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik / Schwerpunkt Montage (Abt. IV/M)
    • Produktion und Medienwirtschaft (Abt. V)
    • Drehbuch (Abt. VI)
    • Bildgestaltung / Schwerpunkt Kinematografie  (Abt. VII/K)
    • Bildgestaltung / Schwerpunkt Visual Effects/VFX (Abt. VII/VFX)

    Für die Bewerbung und das Studium an der HFF München sind sehr gute Deutschkenntnisse Sprachniveaustufe B2 erforderlich. Ein Zertifikat muss derzeit nicht eingereicht werden.

    Triggerwarnung an Bewerber*innen für ein Studium an der HFF

    Filmemachen heisst, sich tief auf die Wirklichkeit einzulassen, ob wir dokumentarisch, hybrid oder fiktional arbeiten. Es ist eine Forschungsreise in die Welten, Phantasien und Emotionen von anderen Menschen wie von uns selbst. Es ist zugleich eine Erkundung von diversen Denkweisen, Ideologien und Systemen. Dazu gehört eine Auseinandersetzung mit den eigenen Grenzen und Möglichkeiten, auch den eigenen (Vor)Urteilen. Das kann mit Schmerzen verbunden sein, mit Höhen und Tiefen.

    Wir zeigen innerhalb unserer Seminare zukünftigen Filmschaffenden Beispiele relevanter, auch umstrittener oder vergessener Filme der Filmgeschichte sowie aktuelle Filmbeispiele. Dabei gibt es immer wieder Filme, die rassistische oder sexistische Sprache und Darstellungen enthalten, die Formen von Gewalt, auch sexualisierter Gewalt, und Missbrauch zum Thema haben oder die Unterdrückung von Indivduen oder Klassen, von Armut, Ausbeutung und Leid. Oftmals in einem aufklärenden oder anklagenden Sinn, manchmal, gerade bei älteren Filmen, aber auch affirmativ. Wir bemühen uns immer darum, diese Filmbeispiele zu kontextualisieren und aus einer kritischen Perspektive einzuordnen. Es ist uns aber aus vielen Gründen wichtig, Ihnen die gesamte Bandbreite filmischen Schaffens zu zeigen und sie einer Neubetrachtung zu unterziehen. Nur dann können wir unsere eigenen Positionen schärfen und erarbeiten. 

    Wir möchten zukünftige Filmemacher*innen ermutigen, sich problematischen, gesellschaftlich relevanten Themen zu öffnen und sich ihnen zu stellen, da dies zu unserer Verantwortung als Filmemacher*innen gehört. Wir werden Sie dabei nicht allein lassen. 

    Obligatorische Lehrangebote für alle Studiengänge

    Für die Studierenden der HFF München sind die Lehrangebote folgender Abteilungen obligatorisch:

    - Medienwissenschaft (Abt. I)
    - Technik (Abt. II)

     Eine gesonderte Bewerbung für das Studium dieser Fächer ist nicht möglich.

    Bereiche und Lehrstühle

    Studierende der HFF München können in eigenen Lehrstühlen und Bereichen ihr Wissen vertiefen:

    - Bereich Fernsehjournalismus
    - Bereich Werbung
    - Lehrstuhl Serielles Erzählen
    - Lehrstuhl Bild, Licht, Raum

     Eine gesonderte Bewerbung für das Studium dieser Lehrstühle und Bereiche ist nicht möglich.

    Studienabschluss: Diplom der HFF München

    Mit dem erfolgreichen Studienabschluss erhalten Sie das Diplom der Hochschule für Fernsehen und Film. Die HFF München bietet keine Bachelor- oder Masterstudiengänge an.

    Studienbeginn und Studiendauer

    Das Studium beginnt jährlich zum Wintersemester.
    Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester.
    Das Studium an der HFF München ist ein Vollzeitstudium.

    Der Lehrplan sieht Vorlesungen, Seminare, praktische Übungen und Lehrproduktionen im Grundstudium und, nach bestandener Diplom-Vorprüfung, im Hauptstudium vor.

    Studiengebühren

    Pro Semester fallen derzeit folgende Beträge an:
    Studentenwerksbeitrag 85,00€ und Grundbeitrag für das Semesterticket des MVV München (vorläufig ausgesetzt).

    Bewerbungszeitraum

    Der Bewerbungszeitraum für das jährliche Aufnahmeverfahren der HFF München beginnt jeweils am 15.11. eines Jahres und endet am 28.02. des Folgejahres (Ausschlussfrist).

    Aufnahmeverfahren: Ihre Bewerbung reichen Sie im Bewerber- und im Aufgabenportal ein.


    Das Bewerbungsverfahren an der HFF München erfolgt durch Bearbeitung des Bewerber- und des Aufgabenportals:
    - Im Bewerberportal laden Sie Ihre Zeugnisse hoch bzw. die Vorprüfungsdokumentation von uni-assist falls Sie Ihr Zeugnis NICHT in der Bundesrepublik deutschland erworben haben.
    - Im Aufgabenportal müssen Sie die bearbeiteten Bewerbungsaufgaben hochladen.

    1. Bewerberportal
    Hier laden Sie Ihre persönlichen Daten und die formalen Zugangsvorausetzungen mit den entsprechenden Nachweisen (Zeugnisse bzw. VPD von uni-assist) in Ihrem persönlichen account hoch.
    Aus dem Bewerberportal werden Sie in das Aufgabenportal weitergeleitet.

    2. Aufgabenportal
    Hier bearbeiten Sie die pro Studiengang gestellten Bewerbungsaufgaben.
    Ohne fristgerechte Einreichung der bearbeiteten Bewerbungsaufgaben ist keine Zulassung zum Aufnahmeverfahren möglich.

      

     Formale Zugangsvoraussetzungen zum Aufnahmeverfahren

    Bewerber*innen mit Bildungsabschlüssen die im Bildungswesen der BRD erworben wurden:

    Zugang zum Aufnahmeverfahren haben Sie mit einer allgemeinen Hochschulreife und einer fachgebundenen Hochschulreife (FOS 13 oder BOS 13) Ausbildungsrichtung Gestaltung oder Wirtschaft.
    Zeugnise der fachgebundenen Hochschulreife (FOS 13 oder BOS 13) senden Sie gerne vorab zur Prüfung an das Studierendensekretriat der HFF München studierendensekretariat@hff-muc.de.

    Die Hochschule kann bei außergewöhnlicher Begabung und Eignung, die in der Eignungsprüfung nachgewiesen werden muss, Ausnahmen zulassen, sofern eine staatlich anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen oder eine mindestens 36-monatige einschlägige (studiengangsbezogene) Berufspraxis in Vollzeit absolviert wurde.
    Für die 36-monatige Berufspraxis müssen Sie entsprechende Arbeitszeugnisse einreichen.

    Ebenfalls Zugang erhalten beruflich qualifizierte Bewerber*innen nach § 29 / § 30 QualV.

    Bewerber*innen mit internationalen Bildungsabschlüssen

    Diese Hinweise gelten auch für Bewerber*innen aus dem deutschsprachgigen Ausland.

    Internationale Schul- und Hochschulabschlüsse
    müssen einer im Freistaat Bayern erworbenen allgemeinen oder (einschlägig) fachgebundenen Hochschulreife als gleichwertig anerkannt sein.
    Die Anerkenunng erfolgt über uni assist e.V.

    Bei außergewöhnlicher Begabung und Eignung, die in der Eignungsprüfung nachgewiesen werden muss, kann die HFF München Ausnahmen zulassen, sofern eine staatlich anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen oder eine mindestens 36-monatige einschlägige (studiengangsbezogene) Berufspraxis in Vollzeit absolviert wurde.

    Berufsausbildungen, die im Ausland erworben wurden, müssen anerkannt werden.

    Informationen zur Anerkennung erhalten Sie unter der Rubrik „Zugangsvoraussetzungen zum Aufnahmeverfahren für internationale Bewerber*innen“.

     

     

    Studierendensekretariat

    Bei Fragen zu formalen Zugangsvoraussetzungen wenden Sie sich
    mit Ihrem jeweiligen Abschlusszeugnis und Ihrem Lebenslauf (jeweils als PDF beigefügt) an das Studierendensekretariat der HFF München unter studierendensekretariat@hff-muc.de.

    Bewerbungsaufgaben

    Die Bewerbungsaufgaben für das Aufnahmeverfahren zum Wintersemester 2025/2026 werden ab dem 15.11.2024 zur Verfügung gestellt.

    Sprachkenntnisse

    Für die Bewerbung und das Studium an der HFF München sind sehr gute Deutschkenntnisse auf dem Niveau des deutschen Sprachdiploms (Stufe II) erforderlich.

    Unterkunft

    Die HFF München vergibt keine Wohnheimplätze. Wohnheimplätze werden zentral über das Studierendenwerk vergeben. http://www.studentenwerk-muenchen.de/wohnen/

    Finanzierungsmöglichkeiten

    Beratung über Möglichkeiten der Studienfinanzierung erhalten Sie im international office der HFF München. Eine erste Übersicht über Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier.

    Informationen zu Stipendien erhalten Sie beim Studierendenwerk München: https://www.studentenwerk-muenchen.de/beratungsnetzwerk/stipendienberatung/

    Beratung zu Studienkrediten bietet ebenfalls das Studierendenwerk München: https://www.studentenwerk-muenchen.de/beratungsnetzwerk/studienkreditberatung/

    Studienberatung

    Die Studienberatung informiert Sie zu den Inhalten der Studiengänge, bitte wenden Sie sich per Mail an studienberatung@hff-muc.de. Ihrer Anfrage fügen Sie Ihr jeweiliges Abschlusszeugnis und Ihren Lebenslauf als PDF bei.

    Bewerber*innen die ihre Zeugnisse NICHT in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben müssen diese bei uni-assist anerkennen lassen.

    Tag der offenen Tür

    Der nächste Tag der offenen Tür findet voraussichltich Mitte Januar 2025 statt.
    Wenn Sie auf dem Laufenden zum nächsten Tag der offenen Tür und der HFF gehalten werden wollen, liken Sie uns bitte auf Facebook.

  • Bewerbungsverfahren

    Das Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2024/25 beginnt am 15.11.2023 und endete am 28.02.2024 (Ausschlussfrist).

    Ohne fristgerechte Einreichung der bearbeiteten Bewerbungsaufgaben ist keine Zulassung zum Aufnahmeverfahren möglich.

    Für Ihre Bewerbung müssen Sie im Bewerberportal einen Account anlegen und im  Aufgabenportal die Bewerbungsaufgaben bearbeiten und hochladen:

    1. Bewerberportal (Link)
    Hier laden Sie Ihre persönlichen Daten und die formalen Zugangsvoraussetzungen (Zeugnisse)  mit den entsprechenden Nachweisen in Ihrem persönlichen Account hoch.

    Den Link zum Aufgabenportal erhalten Sie nach Abschluss Ihrer Eingaben im Bewerberportal.
    2. Aufgabenportal
    Hier bearbeiten Sie die pro Studiengang gestellten Bewerbungsaufgaben und laden sie anschließend hoch.

    Ohne fristgerechte Einreichung der bearbeiteten Bewerbungsaufgaben ist keine Zulassung zum Aufnahmeverfahren möglich.

     

  • Fristen und Termine

    Der Bewerbungszeitraum für das jährliche Aufnahmeverfahren an der HFF München beginnt jeweils am 15.11. eines Jahres und endet am 28.02. des Folgejahres (Ausschlussfrist).

    Voraussichtliche Termine der Hauptauswahlverfahren für die Aufnahme zum Wintersemester 2024/2025:

    - Regie für Kino-und Fernsehfilm:
    29.04.-3.05.2024
    Bewerber*innen die zum Hauptauswahlverfahren eingeladen werden, werden voraussichtlich am 23.04.2024 per E-Mail benachrichtigt. Eine frühere Benachrichtigung ist verfahrensbedingt leider nicht möglich.

    - Regie für Kino-und Fernsehfilm/Schwerpunkt Montage:
    29.04.-3.05.2024
    Bewerber*innen die zum Hauptauswahlverfahren eingeladen werden, werden voraussichtlich am 23.04.2024 per E-Mail benachrichtigt. Eine frühere Benachrichtigung ist verfahrensbedingt leider nicht möglich.

    - Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik: 14.05. -16.05.2024
    Bewerber*innen die zum Hauptauswahlverfahren eingeladen werden, werden voraussichtlich in KW 18  per E-Mail benachrichtigt.

    - Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik/Schwerpunkt Montage:
    14.05. -16.05.2024
    Bewerber*innen die zum Hauptauswahlverfahren eingeladen werden, werden voraussichtlich in KW 18  per E-Mail benachrichtigt.

    - Produktion und Medienwirtschaft:
    24.05.-26.05.2024
    Bewerber*innen die zum Hauptauswahlverfahren eingeladen werden, werden voraussichtlich in KW 15  per E-Mail benachrichtigt.

    - Drehbuch:
    6.05.-8.05.2024
    Bewerber*innen die zum Hauptauswahlverfahren eingeladen werden, werden voraussichtlich in KW 16  per E-Mail benachrichtigt.

    - Bildgestaltung/Schwerpunkt Kinematografie:
    24.06.-27.06.2024
    Bewerber*innen die zum Hauptauswahlverfahren eingeladen werden, werden voraussichtlich in KW 18  per E-Mail benachrichtigt.
    (Bewerber*innen für den Schwerpunkt Kinematografie müssen vor dem Hauptauswahlverfahren zwei bearbeitete Aufgaben einreichen. Informationen zu den Aufgaben und zum Einreichtermin erhalten Sie mit der Einladung zum Hauptauswahlverfahren.)

    - Bildgestaltung/Schwerpunkt Visual Effects (VFX):
    11.06.2024
    Bewerber*innen die zum Hauptauswahlverfahren eingeladen werden, werden voraussichtlich in KW 16  per E-Mail benachrichtigt.
       (Bewerber*innen für den Schwerpunkt Visual Effects/VFX müssen vor dem Hauptauswahlverfahren eine bearbeitete Aufgabe einreichen. Informationen zur Aufgabe und zum Einreichtermin erhalten Sie mit der Einladung zum Hauptauswahlverfahren.)

    Bitte beachten Sie vorab folgende Termine:


    Für Bewerber*innen die zum Studium zugelassen werden, finden bereits in der Woche vom 30.09.- 4.10.2024 ganztägig verpflichtende Schulungen statt, jeweils von 8.00 bis 17.00 Uhr; ausgenommen ist der Feiertag am 3.10.2024.

    In der Woche vom 7. - 11.10.2024 finden für die Erstsemester ganztägige Einführungsveranstaltungen, zum Teil auch abends, statt.

     

  • Bewerber*innen mit internationalen Bildungsabschlüssen

    Internationale Bildungsnachweise (Schulzeugnisse etc.) sind ALLE Bildungsnachweise, die NICHT im Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden.

    Internationale Bildungsnachweise müssen einer im Freistaat Bayern erworbenen Allgemeinen oder (einschlägig) Fach-Gebundenen Hochschulreife als gleichwertig anerkannt sein.
    Die Anerkennung erfolgt über uni-assist.e.V.. Nähere Hinweise finden Sie auf dieser Seite weiter unten.

    Ohne Anerkennung erfolgt keine Zulassung zum Aufnahmeverfahren an der HFF München,
    uni-assist erstellt hierzu eine sogenannte Vorprüfungsdokumentation (VPD).

    Auch wenn Sie bereits an einer anderen Universität in Deutschland ein Studium aufgenommen haben,  muss Ihr internationaler Bildungsabschluss durch uni-assist e.V. geprüft werden.

    (Falls Sie für Ihr Studium an einer anderen Universität bereits über eine VPD verfügen, senden Sie diese bitte vorab an das Studierendensekretariat der HFF München zusammen mit Ihrem Studienwunsch. Wir informieren Sie anschließend, ob eine weitere Prüfung durch uni-assist erforderlich ist.)

    Bitte beachten Sie: das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigungs-Recherche im Tool "Check Hochschulzugang" bei uni-assist e.V. ist nur eine Auskunft auf Grundlage der Selbstangaben und ersetzt keine Prüfung der Zeugnisse. Als Nachweis der Zugangsvoraussetzungen dient alleine das Dokument "Vorprüfungsdokumentation" (VPD). Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik "uni-assist e.V.".

    uni-assist e.V.

    Uni-assist e.V. ist eine Servicestelle für internationale Studienbewerbungen, uni-assist prüft und bewertet internationale Vorbildungsnachweise von Studienbewerbern.

    Prüfungsverfahren

    Das Prüfungsverfahren über uni-assist e.V. erfolgt in zwei Schritten:
    1. Zunächst stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Vorprüfdokumentation (VPD) über das Portal My assist bei uni-assist e.V..

    2. Am Ende des Prüfungsverfahrens erhalten Sie von uni-assist e.V. die sogenannte Vorprüfungsdokumentatuion (VPD).

    Bewerbernummer uni-Assist e.V.

    Die Bewerbernummer die Sie von uni-assist e.V. erhalten ist nicht identisch ist mit der Bewerbungsnummer die Sie bei der Anmeldung im Bewerberportal der HFF München erhalten.

    Dokumente / Zeugnisse

    Bitte reichen Sie zur Prüfung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung Ihre Zeugnisse, die im jeweiligen Herkunftsland zum Hochschulstudium berechtigen, einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten bei uni-assist e.V. ein.

    Die von uni-assist e.V. geforderten Unterlagen müssen in vereidigter Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier:https://www.uni-assist.de/bewerben/dokumente-sammeln/beglaubigungen-uebersetzungen/

    Die von uni-assist e.V. geforderten Unterlagen laden Sie online in Ihrem My-assist account hoch. Alle Informationen zur Online-Bewerbung finden Sie hier: https://www.uni-assist.de/bewerben/online-bewerben/

    Bewerber*innen aus der Mongolei, Vietnam und der VR China

    Bitte reichen Sie das Original des APS-Zertifikats ein.

    Hochschulaufnahmeprüfungen im Ausland

    Bitte reichen Sie Bescheinigungen über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und / oder einen Zulassungsbescheid einer ausländischen Hochschule ein.

    Internationale Hochschulzeugnisse 

    Bitte reichen Sie alle internationalen Hochschulzeugnisse von Colleges, Akademien, Universitäten, etc. einschließlich der dazugehörigen Auflistungen von Einzelnoten pro Studiensemester oder Studienjahr (wie z.B. transcipts of records, akademische Bescheinigungen, Index, etc.) ein.
    In Deutschland bereits absolvierte, bzw. aktuelle Hochschulsemester müssen anhand von Immatrikulationsbescheinigungen nachgewiesen werden.

    Bestandene Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg

    Wenn Sie bereits an einem Studienkolleg in Deutschland eine Feststellungsprüfung bestanden haben, senden Sie dies bitte vorab an das Studierendensekretariat der HFF zur Prüfung. 

    Bearbeitungszeitraum

    Uni-assist benötigt zur Prüfung der Bildungsnachweise circa 8 Wochen.

    Bitte beachten Sie: Sie sind selbst für die rechtzeitige Einreichung Ihrer Unterlagen bei uni-assist e.V. verantwortlich.

    Kosten

    Die Ausstellung einer Vorprüfdokumentation (VPD) ist kostenpflichtig.
    Informationen zu den aktuellen Gebühren und Zahlungsmodalitäten finden Sie hier.

    Die Prüfung von uni-assist e.V. beginnt erst, nachdem die Bearbeitungsgebühr eingegangen ist und Ihre Unterlagen vollständig eingegangen sind.

    VPD

    As Ergebnis der Prüfung durch uni-assist e.V. erhalten Sie eine VPD (Vorprüfungsdokumentation) für Ihre Bewerbung an der HFF.
    Die VPD wird Ihnen per E-Mail zugesandt. Bitte stellen Sie daher sicher, dass Sie uni-assist e.V. eine aktuelle E-Mail Adresse mitteilen.

    Ihre Vorprüfungsdokumentation (VPD) laden Sie zusammen mit Ihren weiteren Bewerbungsunterlagen bis zum Bewerbungsende (28. Februar jeden Jahres/Auschlussfrist) im Bewerberportal der HFF München hoch.

    Bewerber*innen mit internationalen Bildungsnachweisen, die für das Aufnahmeverfahren keine VPD von uni-assist e.V. einreichen, erhalten eine Ablehnung aus formalen Gründen.

    Falls Ihre VPD von uni-assist e.V. eine Hochschulzugangsberechtigung für das Studienkolleg ausweist, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat der HFF.

    Weitere Hinweise zum Studienkolleg finden Sie unter der Rubrik "Studienkolleg".

    Studienkolleg

    Internationale Bildungsnachweise müssen vor Zulassung zum Aufnahmeverfahren an der HFF München von uni-assist e.V. geprüft werden.
    Nach dieser Prüfung erstellt uni-assist e.V. eine Vorprüfdokumentation (VPD).
    Werden Sie darin dem Studienkolleg zugewiesen, senden Sie Ihre VPD mit Lebenslauf und Angabe Ihres Studienwunsches an das Studierendensekretariat per E-Mail studierendensekretariat@hff-muc.de

    Für alle Studiengänge an der HFF München, ausgenommen Produktion und Medienwirtschaft, benötigen Sie eine Zuweisung für geistes- und gesellschaftswissenschaftliche Studiengänge (Besuch des Kurses G).

    Für den Studiengang Produktion und Medienwirtschaft benötigen Sie eine Zuweisung für wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge (Besuch des Kurses W).

    Zuweisung zum Studienkolleg

    Nach erfolgreicher Bewertung Ihrer eingereichten Unterlagen (VPD, Lebenslauf und Studienwunsch) erhalten Sie von der HFF ein Zuweisungsschreiben für das Studienkolleg mit der Einladung zum Aufnahmetest.

     Dauer

    Das Studienkolleg dauert 2 Semester. Pro Woche finden 30-34 Stunden Unterricht statt. Es besteht Anwesenheitspflicht.

    Ablauf

    Zunächst müssen alle Bewerber*innen den Aufnahmetest in Deutsch bestehen.

    Bewerber*innen für den G- und W-Kurs müssen, nach Bestehen des Aufnahmetests Deutsch, in einem Einstufungstest Kenntnisse in Englisch nachweisen.
    Bewerber*innen für den W-Kurs müssen in einem zusätzlichen Test Kenntnisse in Mathematik nachweisen.

    Nach erfolgreich bestandener Aufnahmeprüfung nehmen Sie am Unterricht im Kurs G bzw. Kurs W teil.
    Am Ende des zweiten Semesters legen Sie die Feststellungsprüfung am Studienkolleg ab.
    Nach erfolgreich bestandener Feststellungsprüfung können Sie sich an der HFF München um einen, dem absolvierten Kurs entsprechenden, Studienplatz bewerben.

    Kosten

    Der Besuch des Studienkollegs ist gebührenfrei. Lehrbücher und Unterrichtsmittel müssen selbst bezahlt werden (ca. 50 € pro Semester). Die Immatrikulationsgebühr an der LMU beträgt derzeit 85,00 € und ist bei der Einschreibung an der LMU zu bezahlen.

    Visumspflichtige Bewerber*innen

    Sofern Sie visumspflichtig sind, beantragen Sie bitte unverzüglich nach Erhalt des Zuweisungsschreiben der HFF, ein Visum Kategorie D (Aufenthaltszweck Studium).

    Bei der Immatrikulation an der LMU muss der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung erbracht werden.

    Weitere Informationen finden Sie hier: http://studienkolleg-münchen.de/sie-moechten-das-studienkolleg-besuchen/visum

    Ansprechpartner*in

    Bei weiteren Fragen und für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat der HFF München.

    Sprachkenntnisse

    Für die Bewerbung und das Studium an der HFF München sind sehr gute Deutschkenntnisse auf dem Niveau des deutschen Sprachdiploms (Stufe II) erforderlich.

    Bitte beachten Sie: die Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.Die Vorlesungen und Prüfungen finden ausschließich in deutscher Sprache statt.
  • Bewerber*innen mit Bildungsnachweisen aus der Bundesrepublik Deutschland

    Bewerber*innen die Ihre Schulabschlüsse, Zeugnisse etc. NICHT in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben sehen unter "Bewerber*innen mit internationalen Bildungsabschlüssen" nach. Diese Zeugnisse müssen von uni-assist e.V. anerkannt werden.

    Formale Zugangsvoraussetzungen zum Aufnahmeverfahren für Bewerber*innen mit Bildungsnachweisen aus der Bundesrepublik Deutschland:

    Allgemeine Hochschulreife

    Sie berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Universitäten und Kunsthochschulen wie der HFF München. Auf Ihrem Schulabschlusszeugnis steht: "Allgemeine Hochschulreife".

    Fach-Gebundene Hochschulreife Gestaltung oder Wirtschaft (Erläuterungen siehe Text)

    Auf Ihrem Zeugnis steht: "Fach-Gebundene Hochschulreife".
    Die Fach-Gebundene Hochschulreife erwirbt man am Ende der Jahrgangsstufe 13 an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule (FOS 13) oder einer Berufsoberschule (BOS 13). Sie berechtigt zu Studiengängen an Universitäten oder Kunsthochschulen die für die jeweilige Ausbildungsrichtung einschlägig sind. An der HFF sind dies die Ausbildungsrichtungen Gestaltung und Wirtschaft.

    Bitte beachten Sie:
    Die Zulassung zum Aufnahmeverfahren mit dem Abschluss der 12. Klasse einer Fachoberschule oder Berufsoberschule (FOS 12 / BOS 12) ist an bayerischen Universitäten und Kunsthochschulen nicht möglich.
    Ein Studium mit Fachhochschulreife ist an der HFF München nicht möglich.

    Informationen zu Studienzugangsmöglichkeiten finden Sie hier:https://www.studieren-in-bayern.de/zugang-termine/hochschulzugang/

    Fachbindung Gestaltung

    An der HFF München können Sie sich damit für die Studiengänge "Regie für Kino- und Fernsehfilm", "Regie für Kino- und Fernsehfilm Schwerpunkt Montage", "Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik", "Dokumentarfilm und Fernsehpublizisitk Schwerpunkt Montage", "Drehbuch", "Bildgestaltung Schwerpunkt Kinematografie" und "Bildgestaltung Schwerpuntk Visual EFfects (VFX)" bewerben.

    Fachbindung Wirtschaft

    An der HFF München können Sie sich damit für den Studiengang "Produktion und Medienwirtschaft" bewerben.

    Berufsausbildung oder einschlägige Berufspraxis

    Die Hochschule kann bei außergewöhnlicher Begabung und Eignung, die in der Eignungsprüfung nachgewiesen werden muss, Ausnahmen zulassen, sofern eine staatlich anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen oder eine mindestens 36-monatige einschlägige (studiengangsbezogene) Berufspraxis in Vollzeit absolviert wurde.

    Den Nachweis Ihrer Berufsausbildung erbringen Sie bei Ihrer Bewerbung mit dem entsprechenden Berufsabschlusszeugnis. Sie können unbeglaubigte Kopien aller Seiten (Vorder-, und Rückseite) Ihres Zeugnisses einreichen.

    Den Nachweis einer 36-monatigen, für den jeweiligen gewählten Studiengang einschlägigen Berufspraxis erbringen Sie mit Ihren Arbeitszeugnissen die Sie ebenfalls in Kopie bei Ihrer Bewerbung einreichen.

    Bitte beachten Sie: berufliche Praxis bedeutet immer eine Beschäftigung in Vollzeit. Sie kann erst nach einem Schulabschluss erworben werden. Das Muster für den Nachweis der 36-monatigen einschlägigen beruflichen Praxis finden Sie hier: MUSTER.

    Allgemeiner Hochschulzugang und fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

    Seit dem Wintersemester 2009/10 gelten die Bestimmungen für beruflich qualifizierte Bewerber*innen nach § 29 / § 30 der Qualifiaktionsverordnung (QualIV).

    Allgemeiner Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte nach § 29 QualIV

    Der allgemeine Zugang zur Hochschule gemäß Art. 45 Abs. 1 Bayerisches Hochschulgesetz wird nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes

    1. Zeugnis über die bestandene, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegten Meisterprüfung oder

     2. Zeugnis über die bestandene, vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellten, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelgten beruflichen Fortbildungsprüfung oder

    3. Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie.

    Fach Gebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte nach § 30 QualIV

    Der Fach-Gebundene Zugang zur Hochschule kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen nachgewiesen werden:

    1. Zeugnis des erfolgreichen Abschlusses einer nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung durch Bundes-, oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und

     2. Nachweis einer anschließenden mindestens dreijährigen hauptberuflichen Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich (Nachweis mit Zeugnissen).

    Bitte beachten Sie: Außerhalb dem Freistaat Bayern erbrachte Vorbildungsnachweise müssen als gleichwertig anerkannt sein.

  • Bewerbungsaufgaben

    Die Bewerbungsaufgaben für das Aufnahmeverfahren zum Wintersemester 2024/2025 können Sie hier einsehen. Die Aufgaben bleiben als Muster bis Anfang Oktober 2024 eingestellt.

    Ab dem 15.11.2024 werden hier die Bewerbungsaufgaben für das Aufnahmeverfahren 2025/2026 eingestellt.

    Zum Aufnahmeverfahren für das Wintersemester 2024/2025 konnten Sie sich für folgende Studiengänge bewerben:
    - Regie für Kino- und Fernsehfilm
       Muster: HFF-Bewerbungsaufgaben-2024-III
    - Regie für Kino- und Fernsehfilm mit Studienschwerpunkt Montage
       Muster: HFF-Bewerbungsaufgaben-2024-III Montage
    - Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik
       MusterHFF-Bewerbungsaufgaben-2024-IV
    - Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik mit Studienschwerpunkt Montage
      Muster:   HFF-Bewerbungsaufgaben-2024-IV Montage
    - Produktion und Medienwirtschaft
      MusterHFF-Bewerbungsaufgaben-2024-V
    - Drehbuch
       Muster: HFF-Bewerbungsaufgaben-2024-VI
    - Bildgestaltung mit Studienschwerpunkt Kinematografie
       Muster:   HFF-Bewerbungsaufgaben-2024-VII Kinematografie
    - Bildgestaltung mit Studienschwerpunkt Visual Effects (VFX)
       MusterHFF-Bewerbungsaufgaben-2024-VII VFX (Visual Effects)

  • FAQ – Frequently asked questions

    Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die viele Bewerber stellen. Sollten Sie darüber hinaus Informationen benötigen können Sie sich gerne an die Studienberatung wenden.

    ALLGEMEINE FRAGEN ZUR BEWERBUNG

    Fragen zum kommenden Aufnahmeverfahren "Wintersemester 2024/25" finden Sie gleich im Anschluss.

    Für welche Studiengänge kann man sich an der HFF München bewerben?

    Man kann sich für folgende Studiengänge bewerben:
    -Regie für Kino- und Fernsehfilm
    -Regie für Kino- und Fernsehfilm/Schwerpunkt Montage
    -Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik
    -Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik/ Schwerpunkt Montage
    -Produktion und Medienwirtschaft
    -Drehbuch
    -Bildgestaltung/Kinematografie
    -Bildgestaltung/Visual Effects (VFX)

    Kann man an der HFF Fernsehjournalismus studieren?

    Nein, der Lehrstuhl Fernsehjournalismus nimmt keine eigenen Studierenden auf.

    Kann man an der HFF VFX studieren?

    Man kann sich für den Studiengang Bildgestaltung mit Schwerpunkt Visual Effects (VFX) bewerben.

    Kann man an der HFF Schnitt studieren?

    Man kann sich für die Studiengänge Kino- und Fernsehfilm oder Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik jeweils mit dem Schwerpunkt Montage bewerben.

    Kann man an der HFF Schauspiel studieren?

    Nein, an der HFF wird das Fach Schauspiel nicht angeboten.
    Schauspiel kann man z.B. an der Hochschule für Musik – und Theater (Theaterakademie August Everding) studieren oder an der Otto-Falkenberg Schule.

    Welche Voraussetzungen /Zeugnise brauche ich, um mich an der HFF bewerben zu können?

    Sie brauchen die allgemeine Hochschulreife oder die Fach-Gebundene Hochschulreife (FOS/BOS 13, ausschließlich mit der Fachbindung Gestaltung oder Wirtschaft).

    Die Fachhochschul-Reife (FOS/BOS 12) berechtigt NICHT zum Studium an der HFF.
    Mit einer abgeschlossenen, staatlich anerkannten Berufsausbildung oder mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufspraxis in Vollzeit für den jeweiligen Studiengang können Sie sich auch bewerben.

    Aufnahmeverfahren zum Wintersemester 2024/2025:
    Bewerber*innen die ihr Abitur 2024 erwerben, laden im Bewerberportal Ihr Zeugnis von 2023/2 oder von 2024/1 hoch.
    Da Sie Ihr Abitur erst noch erwerben, erscheint im Bewerberportal die Meldung "Zugangskriterien fehlen", Sie werden daher unter Vorbehalt zum Aufnahmeverfahren zugelassen.

    Sobald Sie Ihr Abiturzeugnis erhalten, senden Sie es bitte per Mail (alle Seiten mit Vorder-und Rückseite) an studierendensekretariat@hff-muc.de.


    Bewerber mit intenationalen Bildungsabschlüssen benötigen eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist e.V.

    Wann ist der Bewerbungszeitraum?

    Am 15. November jeden Jahres werden die Bewerbungsaufgaben auf die Homepage gestellt. Bis zum 28. Februar des Folgejahres (Ausschlussfrist) müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen (im Bewerberportal und im Aufgabenportal) online eingereicht werden.

    Wo erhalte ich die Bewerbungsaufgaben des vorherigen Aufnahmeverfahrens?

    Gibt es auch Bewerbungsaufgaben zum Üben?

    Ja, wir stellen Ihnen Bewerbungsaufgaben aus dem Vorjahr hier in diesem Bereich zur Vorbereitung zur Verfügung.
    Ausnahme: Der Zeitraum zwischen Mitte Oktober und dem Online-Stellen der aktuellen Bewerbungsaufgaben am 15. November jedes Jahres, damit es nicht zu Verwechslungen kommt zwischen alten und neuen Bewerbungsaufgaben.

    Wie oft kann ich mich an der HFF bewerben?

    Man kann sich zwei Mal pro Studiengang bewerben. Eine dritte Bewerbung ist nur im Ausnahmefall, mit schriftlicher Genehmigung, möglich.

    Kann ich mich gleichzeitig für mehrere Studiengänge bewerben?

    Ja, das ist möglich.
    Sie müssen sich für jeden Studiengang im Bewerberportal registrieren und im Bewerberportal die bearbeiteten Bewerbungsaufgaben des jeweiligen Studienganges hochladen.

    Ist die Abiturnote wichtig?

    Die HFF München nimmt ihre Studierenden alleine nach Eignung und Begabung auf.
    Wichtig ist, eine überzeugende und sorgfältige Bearbeitung der Bewerbungsaufgaben einzureichen.

    Gibt es eine Altersgrenze?

    Nein, es gibt keine Altersgrenze.

    Wie wichtig sind Praktika?

    Für die Bewerbung an der HFF München werden keine Praktika vorausgesetzt.
    Wenn Sie mehr über das Filme machen erfahren wollen oder wissen wollen, ob Sie sich für das „richtige“ Studium bewerben, sind Praktika und/oder eigene Projekte sicher wertvoll. 

    Ist ein Quereinstieg möglich, beispielsweise nach dem Vordiplom?

    Nein, ein sogenannter Quereinstieg ist nicht möglich. Alle Bewerber*innen müssen am jährlichen Aufnahmeverfahren teilnehmen.
    Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich im ersten Fachsemester. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder an anderen in- und ausländischen Hochschulen können nach einer Immatrikulation anerkannt werden, sofern ein gleichwertiges Studium bestand.

    Wie verläuft das Auswahlverfahren?

    Für die Vorauswahl laden Sie Ihre Unterlagen (Hochschulzugang, Zeugnisse, Lebenslauf etc.) und die bearbeiteten Bewerbungsaufgaben fristgerecht im Bewerber- und im Aufgabenportal hoch. Zum Hauptauswahlverfahren wird eine Auswahl der Bewerber*innen eingeladen. Das Hauptauswahlverfahren besteht aus einer mehrtägigen Eignungsprüfung, hier bekommt man neue Aufgaben und stellt sich abschließend der Auswahlkommission vor.

    Wann werden Bewerber*innen über den weiteren Bewerbungsverlauf informiert?

    Bitte sehen Sie hier unter "Fristen und Termine" nach:
    https://www.hff-muenchen.de/de_DE/bewerbung#zulassungsvoraussetzungen

    Gibt es Musterbewerbungsfilme oder Vorbereitungskurse auf die Aufnahmeprüfung?

    Weder noch. 

    Kann ich meiner Bewerbung eigene Arbeiten beilegen?

    Falls dies in den Bewerbungsaufgaben explizit verankert ist, können Sie eigene Arbeiten beifügen.

    Kann ich mich direkt nach dem Abitur bewerben?

    Ja, Sie können sich direkt nach dem Abitur bewerben.

    Ich habe einen ausländischen Schulabschluss. Wie finde ich heraus, ob ich zum Aufnahmeverfahren zugelassen werde?

    Sie müssen Ihr Zeugnis vorab bei uni-assist e.V. prüfen lassen. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
    Nach Prüfung der Zeugnisse und Unterlagen erhalten Bewerber*innen, ihre Vorprüfungsdokumentation (VPD) als PDF von uni-assist. Dieses PDF laden Sie bis zum Bewerbungsschluss am 28.02. als HZB / Hochschulzugangsberechtigung im Bewerber-Portal hoch.

    Wenn Sie Ihre VPD erst nach dem 28.02. erhalten, laden Sie im Bewerber-Portal ein Dokument hoch mit Ihrer uni-assist Bewerbernummer und dem Vermerk wann Sie Ihre Unterlagen bei uni-assist eingereicht haben. Nach dem 28.2. senden Sie Ihre VPD bitte per Mail an Studierendensekretariat@hff-muc.de

    Was kann ich tun, wenn mein Abschluss nicht anerkannt wird?

    Sie müssen im Regelfall davon ausgehen, dass Sie bei einem ablehnenden Bescheid von uni-assist nicht zum Aufnahmeverfahren zugelassen werden können.

    Welche Deutschkenntnisse sind Voraussetzung?

    Für Bewerbung und Studium sind sehr gute Deutschkenntnisse auf dem Niveau der Sprachstufe B2 erforderlich:
    - Die Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
    - Die Vorlesungen und Prüfungen finden ausschließlich in deutscher Sprache statt.
    Ein Sprach-Zertifikat muss im Aufnahmeverfahren für das Wintersemester 2024/2025 nicht vorgelegt werden.

    Bietet die HFF Deutschkurse für Bewerber*innen an?

    Nein, die HFF bietet keine Deutschkurse an.
    Eine gute Möglichkeit Deutsch zu lernen sind die Sprachkurse des Goetheinstituts in Deutschland und im Ausland, siehe https://www.goethe.de/ins/de/de/kur.html
    Informatiionen zu Deutschkursen an der Universität München e.V.erhalten Sie hier www.dkfa.de

     

    FRAGEN zum kommenden AUFNAHMEVERFAHREN "Wintersemester 2024/2025"

    Bewerberportal: Wie kann ich mein aktuelles Studium angeben?


    Sie können die Option
    - „Studium wurde oder wird abgeschlossen“ oder
    - „Studium wurde oder wird abgebrochen“ auswählen.
    Wenn Sie aktuell in einem Studiengang eingeschrieben sind, wählen Sie bitte die Option „Studium wurde oder wird abgebrochen“ und laden eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung hoch.

    Bewerberportal: Sie finden Ihren aktuellen Studiengang nicht in der Auswahlliste?

    Bitte wählen Sie bei Studienfach den ersten Eintrag: -

    Sie erwerben Ihr Abitur erst im Laufes des Jahres 2024?

    Bewerber*innen die ihr Abitur 2024 erwerben, laden im Bewerberportal Ihr Zeugnis von 2023/2 oder von 2024/1 hoch.
    Da Sie Ihr Abitur erst noch erwerben, erscheint im Bewerberportal die Meldung "Zugangskriterien fehlen", Sie werden daher unter Vorbehalt zum Aufnahmeverfahren zugelassen.

    Sobald Sie Ihr Abiturzeugnis erhalten, senden Sie es bitte per Mail (alle Seiten mit Vorder-und Rückseite) an Studierendensekretariat@hff-muc.de.

    Sie haben die Anerkennung Ihres Zeugnisses beantragt, aber noch keine VPD von uni-assist e.V. erhalten?

    Bitte laden Sie den Bescheid von uni-assist e.V. hoch auf dem vermerkt ist, wann Sie Ihre Unterlagen dort eingereicht haben.
    Ohne VPD erhalten Sie eine formale Ablehnung der Hochschule und können den Bescheid von uni-assist e.V innerhalb von 4 Wochen (Rechtsbehelfsfrist) nach dem Ablehnungsbescheid nachreichen.
    Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist können Sie nicht mehr zum Aufnahmeverfahren zugelassen werden.

    Sie können bei uni-assist e.V. nur einen Studiengang auswählen, möchten sich aber für mehr als einen Studiengang bewerben?

    Bei uni-assist wählen Sie einen der Studiengänge aus, für die Sie sich bewerben wollen. Mit der VPD können Sie sich im Bewerberportal der HFF dann für mehrere Studiengänge anmelden.
    Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit einer VPD für Geisteswissenschaften/Kunst nicht für den Studiengang "Produktion und Medienwirtschaft" anmelden können und mit der VPD für Wirtschaft nicht für die künstlerischen Studiengänge (also alle Studiengänge außer Produktion und Medienwirtschaft) der HFF.

    Sie haben in der Vergangenheit bereits eine VPD von uni-assist erhalten und möchten diese nun bei Ihrer Bewerbung einreichen?

    Falls Sie in der Vergangenheit bereits eine VPD von uni-assist erhalten haben senden Sie diese zur Prüfung bitte vorab an Studierendensekretariat@hff-muc.de.

    Wann findet das Hauptauswahlverfahren  statt, falls ich dazu eingeladen werde?

    Die Termine werden unter „Fristen und Termine“ eingestellt, sobald sie bekannt sind:
    https://www.hff-muenchen.de/de_DE/bewerbung#zulassungsvoraussetzungen

    Muss ich gut Deutsch können, um mich bewerben zu können?

    Ja, Sie sollten Sprachkenntnisse auf dem Niveau des B2-Zertifikats vorweisen oder ähnlich gute Deutschkenntnisse haben. Für das Aufnahmeverfahren zum Wintersemester 2024/2025 müssen Sie keine  Zertifikate vorweisen.

     

    FRAGEN ZUM STUDIUM

    Kann ich einen Bachelor- oder Masterabschluss an der HFF erwerben?

    Nein. Die HFF bietet ausschließlich Diplomstudiengänge an. Daher ist weder ein Bachelor- noch ein Masterabschluss möglich; ein Quereinstieg mit Bachelor ist ebenfalls nicht möglich.

    Welchen Abschluss verleiht die HFF?

    Die HFF verleiht nach erfolgreichem Studienabschluss das Diplom.
    Entsprechend ist das Studium aufgeteilt in ein Grundstudium, das mit dem Vordiplom abgeschlossen wird und in ein Hauptstudium, das mit dem Diplom abgeschlossen wird.

    Wie lange dauert das Studium an der HFF?

    Das Studium hat eine Regelstudienzeit von neun Semestern. Allerdings kann sich die Studiendauer durch Urlaubssemester, beispielsweise für einen Auslandsaufenthalt, verlängern.

    Gibt es auch Studienprogramme auf Englisch?

    Nein, es gibt keine eigenen Programme auf Englisch.

    Kann man an der HFF promovieren?

    Seit 2013 kann man an der HFF München ausschließlich im Fach Medienwissenschaft promovieren. Mehr Information finden Sie hier.

    Wie hoch sind die Studiengebühren?

    Seit dem Wintersemester 2013/2014 sind in Bayern keine Studiengebühren mehr zu bezahlen.
    Pro Semester sind der Studierendenwerksbeitrag von 85,00 € und ein Grundbeitrag für das Semesterticket des MVV zu bezahlen. (Der Grundbeitrag für das Semesterticket ist derzeit ausgesetzt, Stand 08/2023.)
    Dieser Betrag von 85,00 € ist für in- und ausländische Studierende gleich.

    Kann man neben dem Studium an der HFF arbeiten?

    Das Studium an der HFF ist ein Vollzeitstudium. Vor allem im Grundstudium gibt es zahlreiche Pflichtveranstaltungen. Deshalb ist es empfehlenswert, zumindest in den ersten zwei Studienjahren, so wenig wie möglich zusätzlich zum Studium zu arbeiten.

    Vergibt die HFF Stipendien an ihre Studierende?

    Nein, die HFF vergibt keine Stipendien, es gibt aber die Möglichkeit, sich für externe Stipendien zu bewerben nachdem Sie an der Hochschule aufgenommen wurden.

    Hat die HFF ein eigenes Studentenwohnheim?

    Nein, Studentenwohnheimplätze werden zentral über das Studierendenwerk vergeben. http://www.studentenwerk-muenchen.de/wohnen/
    Das Studierendenwerk bietet knapp 9.000 Zimmer und Apartments für Studierende an.
    Die Monatsmieten für einen Einzelwohnplatz liegen im Durchschnitt bei 346,80 Euro. Je nach Wohnheim betragen die Wartezeiten zwischen einem und sieben Semestern; Stand 11/2023.

    Gibt es die Möglichkeit einer Gasthörerschaft an der HFF?

    Ja, eine Gasthörerschaft ist stets zum Wintersemester möglich. Die Anmeldeunterlagen erhalten Sie  im Juni jeden Jahres auf der Website der HFF München.
    Gasthörer*innen besuchen einzelne Seminare an der HFF, sie nehmen jedoch nicht an Prüfungen teil und haben keinen Studierendenstatus.
    Der Beitrag für die Gasthörerschaft beträgt 100 € pro Semester (Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen im Umfang von bis zu fünf Semesterwochenstunden).
    http://www.hff-muenchen.de/de_DE/gaststudium

     

     FRAGEN ZUM TAG DER OFFENEN TÜR

    Wo finde ich Informationen zum Tag der offenen Tür?

    Der nächste Tag der offenen Tür findet im Januar 2024 statt. Nähere Informationen finden Sie hier..

    Bekomme ich eine Bestätigung über meine Teilnahme am Tag der offenen Tür?

    Eine Teilnahmebestätigung kann für den Tag der offenen Tür nicht ausgestellt werden.