Ausländische Bildungsnachweise (Schulzeugnisse etc.) sind alle Bildungsnachweise, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden.
Erforderliche Sprachkentnisse:
Für Bewerbung und Studium sind sehr gute Deutschkenntnisse auf dem Niveau des Deutschen Sprachdiploms, Zweite Stufe, erforderlich:
- Die Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
- Die Vorlesungen und Prüfungen finden ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Ausländische Vorbildungsnachweise, müssen einer im Freistaat Bayern erworbenen allgemeinen oder (einschlägig) fachgebundenen Hochschulreife als gleichwertig anerkannt sein. Ohne Anerkennung erfolgt keine Zulassung zum Aufnahmeverfahren an der HFF München.
Die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise erfolgt seit dem Aufnahmeverfahren für das Wintersemester 2017/2018 über uni-assist e.V. / www.uni-assist.de.
uni-assist ist eine Servicestelle für internationale Studienbewerbungen. Sie prüft und bewertet ausländische Vorbildungsnachweise von Studienbewerbern. Bewerber erhalten nach Prüfung ihrer Zeugnisse eine sog. Vorprüfungsdokumentation (VPD) die sie mit ihren Bewerbungsunterlagen bei der HFF München einreichen.
Sie sind selbst für die rechtzeitige Einreichung Ihrer Unterlagen bei uni-assist e.V. verantwortlich. Reichen Sie Ihre Unterlagen bei uni-assist e.V. daher jeweils bis Anfang Januar ein.
uni-assist benötigt für die Prüfung der Bildungsnachweise in der Regel acht Wochen.
Die Prüfung beginnt, wenn das Bearbeitungsentgelt eingegangen ist und die schriftlichen Unterlagen vollständig zur Prüfung vorliegen.
Bewerber mit ausländischen Bildungsabschlüssen, die für das Aufnahmeverfahrten keine VPD von uni-assist einreichen, erhalten eine Ablehnung aus formalen Gründen.
Auch wenn Sie bereits ein Studium an einer anderen Hochschule in Deutschland aufgenommen haben, benötigen Sie eine Prüfung Ihrer ausländischen Bildungsabschlüsse durch uni-assist e.V.
Das Anerkennungsverfahren über uni-assist e.V. erfolgt in drei Schritten:
1.
Sie stellen bei uni-assist e-V. einen Antrag auf Ausstellung einer Vorprüfungsdokumentation (VPD)
über deren Online-Portal.
Sie sind selbst für die rechtzeitige Einreichung Ihrer Unterlagen bei uni-assist e.V. verantwortlich, um Ihre Vorprüfungsdokumentation zum jeweiligen Bewerbungsende (28.02. jeden Jahres, Ausschlussfrist) mit Ihren Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Wenn die Vorprüfungsdokumentation nicht fristgereicht bei der Hochschule eingeht, wird Ihre Bewerbung aus formalen Gründen abgelehnt
2.
Nachdem Sie Ihren Antrag bei uni-assist e.V. eingereicht haben, erstellt uni-assist e.V. ein PDF-Dokument, das Sie ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den nachfolgend aufgeführten Zeugnissen und Unterlagen rechtzeitig bei uni-assist e.V. einreichen, siehe oben.
Die Ausstellung der Vorprüfungsdokumentation ist kostenpflichtig.
Ihr Antrag wird erst bearbeitet, wenn das Bearbeitungsentgelt vollständig bei uni-assist e.V. eingegangen ist. Informationen zu den aktuellen Gebührensätze und Zahlungsmodalitaten finden Sie hier
Für das Aufnahmeverfahren zum Wintersemester 2019/2020 können Sie Ihre Zeugnisse und Unterlagen bereits jetzt bei uni-assist e.V. in Berlin einreichen:
Hochschule für Fernsehen und Film München
c/o uni-assist e.V.
D-11507 Berlin
Bitte beachten Sie, dass die folgend genannten Unterlagen in vereidigter Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache in amtlich beglaubigter Kopie eingereicht werden müssen.
Bitte beachten Sie hierzu die Richtlinien von uni-assist e.V.
Einzureichende Unterlagen:
- Zeugnis der Hochschulreife, das im jeweiligen Herkunftsland zum Hochschulstudium berechtigt (z.B. Baccalaureat, GCE—A&O-Levels, etc.) einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten,
- Studienbewerber/innen aus der Mongolei, Vietnam und der VR China: Original des APS-Zertifikats,
- Falls zutreffend: Bescheinigung über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und/oder der Zulassungsbescheid der ausländischen Hochschule,
- Falls zutreffend: alle ausländischen Hochschulzeugnisse (z.B. Colleges, Akademien, Universitäten, etc.) einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten pro Studiensemester oder -jahr (z.B. transcripts, Akademische Bescheinigung, Index, etc.). Alle in Deutschland absolvierten bzw. aktuellen Hochschulsemester müssen anhand von lmmatrikulationsbescheinigungen nachgewiesen werden,
- Falls zutreffend: Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung, sofern diese Prüfung bereits an einem Studienkolleg in Deutschland abgelegt wurde.
3.
Am Ende des Prüfungsverfahrens erhalten Sie von uni-assist e.V. eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) für Ihre Bewerbung an der HFF München (per E-Mail und per Post). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie uni-assist e.V. lhre aktuelle E-Mail- und Post-Adresse mitteilen.
Die Vorprüfungsdokumentation (VPD), die Sie von uni-assist e.V. per Post erhalten, reichen Sie in Kopie zusammen mit Ihren kompletten Bewerbungsunterlagen jeweils fristgerecht bis zum 28.02. (Ausschlussfrist) des jeweilgen Bewerberjahres bei der HFF München ein.
Bei Fragen um Verfahren können Sie sich über das Kontaktformular an uni-assist e.V. wenden.
https://www.uni-assist.de/online/Frontend/Kontaktformular/index/noUser/1
Bei außergewöhnlicher Begabung und Eignung, die in der Eignungsprüfung nachgewiesen werden muss, kann die HFF München Ausnahmen zulassen, sofern eine staatlich anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen oder eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis absolviert wurde.
Berufsausbildungen, die im Ausland erworben wurden, müssen anerkannt werden.
Bitte senden Sie rechtzeitig (bis Ende November des Jahres), gerne als PDF, eine Kopie Ihres ausländischen Berufsabschlusses zusammen mit Ihrem Lebenslauf an die
Hochschule für Fernsehen und Film München
Verwaltung
Bernd-Eichinger-Platz 1
D- 80333 München
Wir benötigen jeweils alle Seiten des Zeugnisses (auch die Vorder- und Rückseite).