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Gasthörerschaft

Gasthörerantrag

An der HFF München ist es möglich an einzelnen Lehrveranstaltungen im Rahmen einer Gasthörerschaft teilzunehmen. Die Aufnahme von Gasthörern ist jeweils zum Wintersemester möglich.

Interessentinnen und Interessenten können sich im Juni eines jeden Jahres für eine Gasthörerschaft zum nächsten Wintersemester an der HFF München bewerben.
Der nächste Bewerbungszeitraum wird zur gegebenen Zeit hier veröffentlicht.

Eine Gasthörerschaft ist für alle interessant die überlegen ein Studium im Filmbereich zu absolvieren, oder bereits im Filmbereich tätig sind.

Folgende Studiengänge nehmen Gasthörer*innen zum Wintersemester 2024/2025 auf:
- Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik
- Produktion und Medienwirtschaft
- Drehbuch
- Bildgestaltung/Kinematographie

Die Lehrveranstaltungen der HFF können hier eingesehen werden.

Zur Bewerbung um eine Gasthörerschaft ist jeweils der Gasthörerantrag mit vollständigen Unterlagen einzureichen.

Die Entscheidung über die Aufnahme zur Gasthörerschaft treffen die jeweiligen Studiengänge. Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt. Die Zulassung, nach erfolgreicher Bewerbung, erfolgt jeweils für ein Wintersemester und ist jederzeit widerrufbar.

Gasthörerinnen und Gasthörer haben keinen Studierendenstatus und nehmen nicht an Prüfungen teil. Sie können am Ende des Semesters eine Bestätigung darüber erhalten an welchen Seminaren sie  teilgenommen haben. Gasthörerinnen und Gasthörer können keine Geräte der HFF ausleihen, oder selbständig benutzen, und keine eigenen Projekte an der HFF realisieren. Die Aufnahme für eine Gasthörerschaft begründet keinen Anspruch auf Zulassung für ein späteres Studium an der HFF München.

Grundsätzliche Informationen zur Gasthörerschaft für internationale Bewerberinnen und Bewerber
Für die Bewerbung um eine Gasthörerschaft sind sehr gute Deutschkenntnisse auf dem Niveau des Deutschen Sprachdiploms, Stufe II, erforderlich.
- Die Vorlesungen finden ausschließlich in deutscher Sprache statt.
- Die Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.

Die Anerkennung internationaler Bildungsnachweise erfolgt seit dem Aufnahmeverfahren für das Wintersemester 2017/18 über uni-assist e.V. / www.uni-assist.de.
uni-assist e.V. ist eine Servicestelle für internationale Studienbewerbungen die ausländische Vorbildungsnachweise kostenpflichtig prüft und bewertet. Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Prüfung ihrer Zeugnisse eine sog. Vorprüfungsdokumentation (VPD) die sie zusammen mit ihren Bewerbungsunterlagen bei der HFF München einreichen.
uni-assist e.V. benötigt für die Prüfung der Bildungsnachweise derzeit 10 Wochen.
Die Prüfung beginnt erst, wenn das Bearbeitungsentgelt bei uni-assist e.V. eingegangen ist und die schriftlichen Unterlagen vollständig zur Prüfung vorliegen.

Bitte beachten Sie:

Laut Hochschulgebührenordnung vom 18.06.2007 ist für eine Gasthörerschaft bei Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen im Umfang von bis zu fünf Semesterwochenstunden (das entspricht dem Besuch von maximal 5 Lehrveranstaltungen pro Woche) eine Gebühr von 100,- Euro pro Semester zu bezahlen.

Diese Gebühr ist erst bei der Einschreibung zu entrichten.