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Studierendensekretariat

Das Studierendensekretariat der Hochschule beantwortet gerne Ihre Fragen zu Formalitäten, Terminen und Studiengängen.

  • Termine

     Wintersemester 2024/2025

    Semesterdauer: 01.10.2024 - 31.03.2025

    Vorlesungsbeginn: 07.10.2024   Vorlesungsende: 21.02.2025 

    Internationales Festival der Filmhochschulen: 17.11. - 23.11.2024 

     Weihnachtspause: 23.12.2024 - 06.01.2025

     "Tag der offenen Tür" am 18.01.2025

     Sommersemester 2025  

     Semesterdauer: 01.04.2025 - 30.09.2025 

    Vorlesungsbeginn: 14.04.2025   Vorlesungsende: 25.07.2025

     

    Wintersemester 2025/26

     Semesterdauer: 01.10.2025 - 31.03.2026

    Vorlesungsbeginn: 06.10.2025 - 20.02.2026

    Internationales Festival der Filmhochschulen: 14.11.2025 - 22.11.2025 

    Weihnachtspause: 22.12.2025 - 02.01.2026

  • Rückmeldung

    Die Rückmeldung für das Sommersemester 2025 erfolgt seit 18. November bis 15. Dezember 2024.

    Der Rückmeldebetrag von gesamt 85,00 € besteht für das Sommersemester 2024/25 ausschließlich aus dem Grundbeitrag (85,00 €). Der Beitrag für das Semesterticket* wird vorerst eingestellt.

    Mit der fristgerechten Überweisung des Studentenwerksbeitrags sind Sie rückgemeldet.
    Bei fristgerechter Rückmeldung erhalten Sie rechtzeitig vor dem neuen Semester Ihren Studienausweis (seit Wintersemester 2023/24 ohne MVV-Fahrberechtigung) im Studierendensekretariat. Eine automatisch generierte Immatrikulationsbescheinigung erhalten Sie per Email an Ihre Hochschul-Emailadresse.

    *Gemäß Abstimmung der Studierenden der HFF München vom 14.12.2016 nimmt die HFF seit Sommersemester 2018 am Semesterticket des MVV teil.
    Daher wurde seit der Rückmeldung zum Sommersemester 2018 zusätzlich zum Grundbeitrag für das Studentenwerk ein Beitrag für das Semesterticket erhoben.
    - Seit WS 2023/24 wird der Beitrag für das Semesterticket ausgesetzt.

    Individuelle Erhöhung der Regelstudienzeit für Studierende bis Kurs 2021, d.h. Studienbeginn bis Wintersemester 2021/2022:
     
    Pandemiebedingt wurde die individuelle Regelstudienzeit für folgende Semester erhöht:
    - SoSe 2020
    - WS 2020/21
    - SoSe 2021
    - WS 2021/22

    Dies bedeutet im Einzelnen:
    Die Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit beträgt für Studierende die Ihr Studium bis zum WS 2021/2022 an der HFF München begonnen haben incl. des WS 2021/22 maximal 4 Semester.
    Die Regelstudienzeit verlängert sich individuell für Studierende, die in den genannten Semestern immatrikuliert und nicht beurlaubt waren.
    Durch die verlängerte individuelle Regelstudienzeit wird automatisch eine entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht.

    Die Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit bewirkt auch eine entsprechende individuelle Verlängerung der Prüfungsfristen. Bitte setzten Sie sich bei Fragen zunächst mit Ihrem Studiengang in Verbindung.

    Ihre individuelle Regelstudienzeit können Sie in Ihrer Immatrikulationsbescheinigung nachsehen. Seit dem Sommersemester 2022 wird die jeweilige individuelle Regelstudienzeit entsprechend den genannten Vorgaben angepasst.

    Kontoverbindung

    Bayerische Landesbank, Staatsoberkasse Bayern in Landshut
    IBAN: DE19 7005 0000 3401 1903 15
    BIC: BYLADEMMXXX
    Betrag
    : 85,00 Euro
    Verwendungszweck: SoSe 2025 Studierendenwerksbeitrag
    Name und Vorname des bzw. der Studierenden, andernfalls kann die Überweisung nicht richtig zugeordnet werden.



    Entfällt für das Sommersemester 2025:
    Befreiung vom Solidarbeitrag für das Semesterticket
    Ausschließlich für Studierende mit Schwerbehinderung ist eine Befreiung vom Beitrag für das Semesterticket auf Antrag möglich: bei Vorlage des Ausweises für Schwerbehinderung i.V.m. dem Beiblatt für unentgeltliche Beförderung und einer gültigen Wertmarke für den Anspruch auf unentgeltliche Beförderung.
    Weitere Befreiungsmöglichkeiten gibt es nicht.

     

    Datenschutzinformationen zur Rückmeldung

    Datenschutzinformation nach Artikel 12 bis 14
    Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für alle immatrikulierten Studierenden der HFF München.

  • Urlaubsanträge

    Wenn Sie einen Urlaubsantrag auf Grund von Krankheit, Auslandsaufenthalt, Praktikum, oder Einzelfallprüfung stellen wollen, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat. Dort erhalten Sie den Urlaubsantrag.

    Bitte beachten Sie: Urlaubsanträge können grundsätzlich nur für jeweils ein Semester beantragt werden.

    Bitte beachten Sie: Während der Beurlaubung können keine Studienleistungen und Prüfungen erbracht werden; eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist möglich (Art. 48 Abs.3 BayHSchG).
    Ausgenommen sind Beurlaubungen bei Pflege eines nahen Angehörigen.

    Bitte beachten Sie: Studierende können im Urlaubssemester keine Geräte ausleihen und auch keine Schnittplätze oder andere Räume (Kinos, Tonmischung etc.) an der HFF München buchen.

    Während der Inanspruchnahme eines Urlaubssemesters dürfen keine Arbeitsverträge als Studentische Hilfskraft geschlossen werden.

     

    Fristen

    Urlaubssemester müssen grundsätzlich innerhalb der Rückmeldefristen zum nächsten Semester beantragt werden. In Ausnahmefällen kann ein Antrag bis zu folgendem Datum nachgereicht werden:
    - für das Sommersemester, spätestens bis zum 30. April
    - für das Wintersemester, spätestens bis zum 30. Oktober

    Nur wenn der wichtige Grund für die Beurlaubung erst später eintritt, ohne dass dieser vorhersehbar war, kann der Antrag
    - für das Sommersemester bis spätestens 5. Juni,
    - für das Wintersemester bis spätestens 5. Dezember gestellt werden.

  • Mutterschutz und Elternzeit

    Wenn Sie einen Urlaubsantrag auf Grund von Mutterschutz, Elternzeit, Elternzeit für Väter oder Pflege eines nahen Angehörigen stellen wollen, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat. Dort erhalten Sie diesen Urlaubsantrag.

    Bitte beachten Sie: Urlaubsanträge können grundsätzlich nur für jeweils ein Semester beantragt werden.

    Gemäß Art. 48 Abs. 4 BayHSchG können Studierende trotz der Beurlaubung vom Studium wegen Inanspruchnahme von Mutterschutz oder Elternzeit im Beurlaubungszeitraum Studien- und Prüfungsleistungen erbringen. Bei Mutterschutz ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

    Prüfungsfristen laufen nicht weiter.

    Fristen zur Wiederholung nicht bestandener Prüfungen laufen jedoch trotz Beurlaubung weiter (Art. 48 Abs. 3 BayHSchG). Daher ist beim Prüfungsausschuss ein Antrag auf Verlängerung der Wiederholungsfrist zu stellen.

    Während der Inanspruchnahme eines Urlaubssemesters dürfen keine Arbeitsverträge als Studentische Hilfskraft geschlossen werden.

     

    Mutterschutz

    Die Beurlaubung kann wegen Inanspruchnahme von Mutterschutz bis zu einem Semester beantragt werden, wenn die Mutterschutzfrist (6 Wochen vor der berechneten Entbindung und 8 Wochen nach der Geburt) insgesamt mehr als die Hälfte der Vorlesungszeit eines Semesters abdeckt.

    Elternzeit

    Die Beurlaubung kann wegen Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes beantragt werden.

    Für ab dem 01.07.2015 geborene Kinder kann ein Anteil von bis zu 24 Monaten der maximalen dreijährigen Elternzeit auf Antrag auch auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes übertragen werden.

    Eltern können auch gleichzeitig Elternzeit beantragen, ebenfalls maximal 6 Semester pro Kind.

    Elternzeit für Väter

    Väter können ab dem errechneten Geburtstermin Elternzeit beantragen. Ein Anspruch auf Elternzeit besteht jedoch erst mit der Geburt des Kindes. Vätern wird das erste Semester Elternzeit dann gewährt, wenn der Geburtstermin in die erste Hälfte der Vorlesungszeit eines Semesters fällt.

    Mit diesem Merkblatt möchten wir Sie zu Mutterschutz und Elternzeit informieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte ans Studierendensekretariat.

  • Prüfungsordnungen

  • Erste Hilfe und Brandschutz

  • Vertrauenspersonen

    Vertrauenspersonen: für z.B. Beratung bei chronischer Krankheit, Überlastung, finanziellen Sorgen, Mobbing, Problemen im Studienablauf ...

    vertrauen.christina@hff-muc.de   Christina Heeck
    vertrauen.david@hff-muc.de   David Spaeth

    Beratungsnetzwek des Studierendenwerks https://www.studentenwerk-muenchen.de/beratungsnetzwerk/

    Das Studierendenwerk München bietet Informationen zu seinen vielfältigen Dienstleistungen nun auch über die Social Media-Plattformen Facebook, Instagram und Twitter an.
    Seit Februar 2021 veröffentlicht das Studierendenwerk über seine Website und seine Social Media-Kanäle rund um die Uhr Informationen zu Mensen, Wohnheimen, Beratungsangeboten, zum BAföG, zu Studieren mit Kind und anderen studienbezogenen Themen .

    Der Hashtag für alle Auftritte lautet #stuwerkmuc.

BAföG

Informationen des Studierendenwerks, Stand 05.08.2021

Studierende in Bayern können den BAföG-Antrag direkt unter www.bafoeg-digital.de ausfüllen und absenden. Das neue Online-Tool hilft den Antragstellern/-innen, bekannte Hürden der Antragsstellung zu meistern, indem es sie mit einfachen und verständlichen Fragen durch die einzelnen Schritte der Antragstellung führt. Die maßgeblichen Vorteile der digitalen Antragsstellung über das neue Portal sind vor allem: eine höhere Benutzungsfreundlichkeit auf allen Endgeräten, der ortsunabhängige Upload von Dokumenten sowie die Einsicht in den Status der Antragsbearbeitung.

Adressänderungen

Adressänderungen senden Sie bitte per Mail an das Studierendensekretariat der HFF: studierendensekretariat@hff-muc.de

Teampremieren

Liebe Studierende, 
hier erhalten Sie das aktuelle Formular, Stand April 2024, für die Anmeldung Ihrer Teampremiere: Anmeldeformular
Das ausgefüllte und unterschriebene Anmelde-Formular, mit unterschriebener Anlage II und Bestuhlungsplan* senden Sie bitte an teampremieren@hff-muc.de.
Wir (Monika Thun und Brigitte Feitzinger) setzen uns darauf mit Ihnen in Verbindung.
*
Das geplante Mobiliar (Einlass, Bar, ...) zeichnen Sie bitte in die gelb markierten Flächen ein (Mobiliar nur Brandschutzklasse B1, das bedeutet z.B. keine Sofas aus dem Fundus des Vorbaulagers).
 

Infos der Raumdispo:
- Terminbestätigung an die Dispo schicken, wenn der optionierte Termin mit allen Teammitgliedern abgeklärt ist.
- Termin mit der Verwaltung unter dieser Adresse teampremieren@hff-muc.de ausmachen zur Besprechung, das ausgefüllte Anmeldeformular bitte mitschicken (allerspätestens 14 Tage vor dem Premierentermin).
- Vorführer*in suchen (bitte 2 Personen angeben, falls ein Chip „rumzickt“)
- DCP erstellen bzw. überarbeiten lassen (Martin Foerster)
- DCP auf den Server spielen lassen (Henning)
- DCP-Test-Termin mit Henning ausmachen
- Freischaltungswünsche an die Dispo schicken: 2 Personen jeweils mit DCP-Vorführschein pro Kino, max. 5 Personen pro Seminarraum